1. Allgemeines
(1) Die Teilnahme an Kursen, Touren und Events sowie die Benutzung der SUP Boards und des Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr. Teilnehmende sowie die mietende Personen haften für alle von ihnen verursachte Schäden und Verluste. Eine Vermietung erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises. Bei Minderjährigen ist der Mietvertrag rechtsverbindlich vor Ort persönlich durch eine erziehungsberechtigte Person zu unterzeichnen. Die Ausgabe des Mietmaterials kann auch durch Vorlage einer nachprüfbaren Vollmacht erfolgen. Bitte vermerken Sie in diesem Fall den Namen und die Telefonnummer, unter der der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Mietübergabe oder des Kurses erreichbar ist. Die gültigen AGB von SUPmobilTrainer werden anerkannt.
(2) Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, die angebotenen Leistungen ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.
(3) Voraussetzung für die Teilnahme an allen Angeboten auf dem Wasser ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können.
(4) Ist die teilnehmende Person minderjährig, so ist eine Erklärung einer gesetzlichen Vertretung erforderlich, dass die unter dem Punkt (2) und Punkt (3) bestimmten Voraussetzungen durch die minderjährige Person erfüllt werden. Diese Erklärung wird zumindest konkludent durch Zustimmung der erziehungsberechtigten Person zur Anmeldung zum Angebot unter Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt.
(5) Mit der Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen kann SUPmobilTrainer darauf vertrauen, dass die unter Punkt (2) und Punkt (3) bestimmten Voraussetzungen durch die Person erfüllt werden.
(6) Kursteilnehmende sowie mietende Personen verpflichten sich, das Material mit Sorgfalt zu behandeln. Schäden und Verschmutzungen werden auf Kosten jener entfernt. Auf vorhandene Schäden ist SUPmobilTrainer hinzuweisen. Im Falle einer Vermietung hat die mietende Person die Mietgegenstände vollständig und persönlich an SUPmobilTrainer zurückzugeben. Bei Verlust und/oder Beschädigung der Mietsachen haften Nutzende als Gesamtschuldner. Vom der mietenden Person ist voller Ersatz zu leisten, auch wenn Verursacher Dritte und Naturgewalten sind.
(7) Im Falle einer Vermietung übernimmt die mietende Person nach Annahme/Übernahme die volle Haftung der Mietgegenstände. Nimmt die mietende Person Leistungen von SUPmobilTrainer in Anspruch für mehrere Teilnehmende, so bleibt diese Person SUPmobilTrainer gegenüber in allen Punkten haftbar. Insbesondere haftet sie gegenüber SUPmobilTrainer für die anderen Teilnehmenden mit.
2. Zahlung
(1) Die Zahlung erfolgt im voraus per Überweisung, bei Materialübergabe oder bei Kursstart/Eventstart auch in bar. Ist eine Zahlung per Rechnung vereinbart, so ist diese 14 Tage nach Rechnungserhalt zahlbar.
(2) Die Preise sind jeweils der aktuellen Preisangaben/Angeboten auf der Homepage www.supmobiltrainer.de zu entnehmen.
3. Sicherheit
(1) Nutzende bestätigen, dass sie bei Benutzung der SUP-Boards ausnahmslos Schwimmer sind. Für Nichtschwimmer besteht eine Rettungswestenpflicht. Eigene Westen sind erwünscht, andernfalls sind diese zu mieten. Für Personenschäden schließt SUPmobilTrainer die Haftung aus. Die Nutzenden werden wegen der Unfallgefahr auf das Tragen von Rettungswesten aufmerksam gemacht.
(2) Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist das Tragen von Rettungswesten Pflicht. Aufblasbare Schwimmhilfen sind bei SUPmobilTrainer nicht zugelassen. Das Stand Up Paddling außerhalb der vorab besprochenen Gewässern ist ausdrücklich verboten. Bei Missachtung dieser Vorsichtsmaßnahmen ist SUPmobilTrainer berechtigt, die Anmietung oder die Tour sofort abzubrechen. Der Mietpreis sowie die Nebenkosten werden in diesem Falle in voller Höhe zur Zahlung fällig.
4. Haftungsausschluss
(1) SUPmobilTrainer haftet als Kurs-, Tour- und Eventanbieter sowie als Verleiher nicht für Personen-, Sach- und Transportschäden.
(2) Für verlorene oder beschädigte Wertsachen wird keinerlei Haftung übernommen.
(3) Bei Vermietungen haftet der Vermieter weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die Nutzenden oder Dritten im Zusammenhang mit der Überlassung der Mietgegenstände entstehen. Der Nutzende wird den Vermieter von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen freistellen. Der Nutzende stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietgegenstände durch ihn oder eine dritte Person frei.
5. Höhere Gewalt
(1) SUPmobilTrainer ist bei einer gesundheitsgefährdenden Situation aufgrund der Wetterlage berechtigt, Touren und Kurse abzusagen. In diesem Falle haben Teilnehmende keinen Anspruch auf Kostenerstattung von Nebenkosten (Anreise, Hotelübernachtung etc.).
6. Sorgfaltspflicht
(1) Abfälle sind in mitzubringenden Mülltüten zu sammeln und in öffentlich aufgestellten Mülleimern zu entsorgen oder dem Hausmüll zuzuführen. Die Natur ist absolut sauber zu hinterlassen.
(2) Bei Missachtung der Natur, grobem Fehlverhalten, insbesondere auch durch Alkoholmissbrauch, Lärm, Materialmissbrauch und unzulässiger Müllentsorgung kann SUPmobilTrainer den sofortigen Abbruch des Kurses oder der Tour fordern. Sämtliche Kosten und Folgekosten sind vom Auftraggeber zu zahlen.
(3) Die Sicherheit und der Zustand des Materials werden regelmäßig in Überprüfungen und Wartungsarbeiten gewährleistet. Im eigenen Interesse sind Nutzende verpflichtet, das Material unmittelbar nach der Annahme und vor dem Einsatz zu überprüfen. Schäden jeder Art sind sofort anzuzeigen.
(4) Den Anweisungen der betreuenden Person und der Kursleitenden von SUPmobilTrainer ist unbedingt Folge zu leisten. Bei ordnungswidrigem Verhalten, können Teilnehmende ausgeschlossen werden. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
(5) Der Teilnehmende verpflichtet sich, während der Teilnahme stets im Sichtbereich der beaufsichtigenden Personen zu bleiben und das Übungsgelände/Übungsgewässer nicht zu verlassen.
7. Anmeldungen und Rücktritt von Kursen und Verleih
(1) Die Anmeldungen sowie Rücktritte zu allen Kursangeboten, Events und Verleih bedarf der Schriftform. Bei Minderjährigen ist zur rechtsgültigen Wirksamkeit die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters beizubringen.
(2) SUP Kurse & Touren finden bei jeglicher Wetterlage statt. Ausgenommen sind Gewitter, Starkregen und Sturm auf und über dem Gewässer. Kursteilnehmende sind verpflichtet, sich über die Wetterlage zu informieren oder bei SUPmobilTrainer nachzufragen. Ist eine Gefährdung jener durch die Wetterlage zur Kurszeit erkennbar, wird der Kurs abgebrochen oder abgesagt.
(3) SUPmobilTrainer behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Mindestteilnehmerzahl der Kurse nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (wie zum Beispiel bei Naturereignissen wie Wind und Gewitter) oder im Falle von Zerstörung des Equipments. Geleistete Zahlungen werden erstattet, weitergehende Ansprüche bestehen jedoch nicht.
(4) Teilnehmende, die in einen Kurs, andere Teilnehmende oder Gäste nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Geleistete Zahlungen werden nicht erstattet.
(5) Erscheint eine teilnehmende Person nicht zum Kurstermin, verfällt dieser. Eine Absage bis mindestens einer Stunde vor dem Termin muss erfolgen.
(6) Durch die Anmeldung zu einem Kurs, Event oder Mietung von Material bestätigt die nutzende Person, die AGB´s gelesen zu haben. Mit der Nutzung bestätigen die Teilnehmenden ihr Einverständnis mit diesen.
8. Verleih
(1) Bei der Vermietung der Verleih-Boards von SUPmobilTrainer übernimmt die mietende Person jegliche Haftung für ihre Aktivitäten mit dem Material.
(2) Der mietenden Person sind alle Punkte der AGB bekannt.
(3) Die mietende Person bestätigt, dass sie mindestens 15 min. frei in allen Gewässern schwimmen kann. Das gilt auch für weitere Personen die an dem Verleih beteiligt sein könnten.
(4) Die mietende Person bestätigt, dass wenn von ihr das geliehene Board an 2. und 3. weiter gegeben wird, dass die mietende Person die volle Haftung dafür übernimmt.
(5) Die mietende Person bestätigt, dass sie alle nötigen Kenntnisse besitzt, wenn sie sich auf sämtlichen Gewässern mit den möglichen Gefahren begibt.
(6) Die mietende Person und SUPmobilTrainer prüfen bei Ausgabe der Boards evtl. vorhandene Schäden. Diese werden von der mietenden Person bemängelt, falls vorhanden.
(7) Die mietende Person und SUPmobilTrainer prüfen bei Rückgabe der Boards evtl. vorhandene Schäden. Diese werden vom SUPmobilTrainer bemängelt, falls vorhanden.
(8) Es wird bei der Übergabe des Material ein Protokoll festgehalten. Die mietende Person unterschreibt dieses. Ihr Personalausweis ist erforderlich.
(9) Sollten im Zeitraum des Verleih Schäden am Board und Material entstanden sein (die bei der Ausgabe nicht da waren), bestätigt die mietende Person für den vollen Schaden aufzukommen. Dieser kann bis zum vollen Ersatz des Materials erhoben werden.
(10) Die mietende Person bestätigt gegenüber SUPmobilTrainer, sorgfältig mit dem geliehenen Material umzugehen.
9. Bildnutzung/Datennutzung/Datenschutz
(1) Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) von SUPmobilTrainer gespeichert und verarbeitet. Sie haben jederzeit das Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und ggf. Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich dafür via E-Mail an uns. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten, einschließlich Ihre Haus- und Email-Adresse, nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufbare Einwilligung an Dritte weiter. Teilnehmende willigen mit der Buchung ein, dass sie während des Aufenthaltes bei Veranstaltungen und sportlichen Aktivitäten fotografiert und diese Fotografien im Rahmen der Vermarktung von SUPmobilTrainer verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich via E-Mail widerrufen werden.
10. Kontakt
(1) Geschäftsadresse:
SUPmobilTrainer
Andre Braun
Silvesterstr. 35
46348 Raesfeld
Mail: [email protected]
11. Unwirksamkeit
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien entspricht.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
(1) Es gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Borken.